Die Corona-Einschränkungen in Baden-Württemberg werden am Montag teils gelockert. So dürfen sich in Kreisen mit einer Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner künftig wieder bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, wie aus der am Wochenende veröffentlichten aktualisierten Corona-Verordnung des Landes hervorgeht. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Auch der Handel im Südwesten soll unter den Hygieneauflagen von mehreren Lockerungen profitieren, sofern die regionalen Inzidenzen unter dieser 100er-Marke liegen. So dürfen etwa Baumärkte, die bisher nur ihren Gartenabteilungen öffnen durften, wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen, zudem machen Buchläden auf.
Viele andere Einzelhändler, die bisher ihre Geschäfte nicht öffnen durften, können ihren Kunden nun zumindest wieder Einkäufe nach Terminvereinbarungen (Click & Meet) anbieten. Auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Bibliotheken und Büchereien.
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