Berlin #b0108: Verbot ohne Verbotsverfügung bei anhängigem Unterlassungsverfahren?

103 Aufrufe
Published
Berlin #b0108: Verbot ohne Verbotsverfügung bei anhängigem Unterlassungsverfahren?
Schon eine seltsame Auffassung von Rechtsstaat hat die Versammlungsbehörde Berlin (Polizei). Pressemitteilungen zur Einschüchterung und Fernhalten von Demo- Teilnehmer und keine zugestellte Verbotsverfügung gem. Verwaltungsverfahrensgesetz? Stasi- Methoden zur Zersetzung seitens Herrn Geisel (Innensenator Berlin)...
Hier die letzte Pressemitteilung des Veranstalters: https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/verbot-der-demonstration-am-01-08-2021/
______________________________________________________________________________________________
⚠️Ich diesem Post https://t.me/Haintz/11912 seitens eines Herrn Künnemann wurde das 14 Tage zuvor eingereichte Unterlassungsverfahren durch das VG Berlin abgelehnt, da nicht zu erwarten sei, dass wegen dem durchgeführtem CSD eine Verbotsverfügung durch die Versammlungsbehörde (Polizei) zu erwarten sei... Interessant geschrieben von Herrn Künnemann... durchaus lesenswert...
______________________________________________________________________________________________
Der RA Ralf Ludwig äußerte sich sich wie folgt: 29.07.21/ 22:00 Uhr
Kategorien
Corona Virus aktuelle Videos Gesundheits Tipps
Kommentare deaktiviert.