Nach dem Verbot von zwei Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik in Berlin hat die Polizei am Samstag große Versammlungen zunächst verhindert. Ursprünglich waren 16 000 Menschen angemeldet gewesen. Nahe dem Potsdamer Platz versammelten sich hartnäckig größere Gruppen. Sie wurden mit Lautsprecherdurchsagen von der Polizei immer wieder aufgefordert, zu gehen und sich an die Corona-Regeln zu halten. Viele Demonstranten trugen keine Masken und hielten Abstände nicht ein.
Die Polizei stoppte Reisebusse und erteilte Platzverweise. Sie sperrte mit Gittern das Brandenburger Tor, die Siegessäule und die Straße des 17. Juni ab. Am Rande des Tiergartens war zu sehen, wie die Beamten die Personalien von Demonstranten aufnahmen. Nach Angaben der Polizei mussten bis zum frühen Nachmittag knapp hundert Menschen "in ihrer Freiheit vorübergehend beschränkt" werden. "Dazu zählten insbesondere Personenüberprüfungen und Platzverweise nach verschiedenen Verstößen", twitterte die Polizei. Später hieß es, es habe auch Festnahmen gegeben.
Am Freitagabend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg das Verbot von zwei Demonstrationen bestätigt. Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der "Querdenker-Szene" rechtfertige die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden, so das OVG.
Im Internetkanal Telegram hieß es am Samstag zu der unter "Pfingsten in Berlin" laufenden Aktion: "Wir geben nicht auf!"
Die Demonstrationen waren für Samstag und Sonntag mit dem Titel "Für Frieden, Freiheit und Grundrechte" und jeweils 16.000 Teilnehmern angemeldet worden. Die Polizei hatte eine Reihe von Demonstrationen am Pfingstwochenende in der Hauptstadt mit der Begründung untersagt, frühere Kundgebungen hätten gezeigt, dass die Demonstranten bewusst die vorgeschriebenen Masken und Abstände ignorieren würden. Alle Verbote wurden von den Gerichts-Instanzen bestätigt.
Ungeachtet der Gerichtsentscheidung plante die Polizei einen Großeinsatz mit rund 3.000 Polizisten am Wochenende. Unterstützung kam aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Man müsse sich auch darauf einstellen, dass sich Demonstranten nicht an Verbote hielten, hieß es vorab. (dpa/rt)
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Am Freitagabend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg das Verbot von zwei Demonstrationen bestätigt. Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der "Querdenker-Szene" rechtfertige die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden, so das OVG.
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Die Demonstrationen waren für Samstag und Sonntag mit dem Titel "Für Frieden, Freiheit und Grundrechte" und jeweils 16.000 Teilnehmern angemeldet worden. Die Polizei hatte eine Reihe von Demonstrationen am Pfingstwochenende in der Hauptstadt mit der Begründung untersagt, frühere Kundgebungen hätten gezeigt, dass die Demonstranten bewusst die vorgeschriebenen Masken und Abstände ignorieren würden. Alle Verbote wurden von den Gerichts-Instanzen bestätigt.
Ungeachtet der Gerichtsentscheidung plante die Polizei einen Großeinsatz mit rund 3.000 Polizisten am Wochenende. Unterstützung kam aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Man müsse sich auch darauf einstellen, dass sich Demonstranten nicht an Verbote hielten, hieß es vorab. (dpa/rt)
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