Corona-Impfstoff: Kann der Arbeitgeber zur Impfung zwingen?

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Kassel - Am 27.01.2020 wurde in Bayern die erste Corona-Infektion bundesweit nachgewiesen. Das Virus hatte Deutschland erreicht. Exakt elf Monate später rückten Hunderte Teams in allen 16 Bundesländern aus, um beim offiziellen EU-weiten Impfstart Tausende Menschen gegen Corona zu impfen.Der Impfstoff gilt als größte Hoffnung im Kampf gegen die neuartigen Erreger. Doch davon ist nicht jeder überzeugt: Etwa zwei Drittel der Deutschen wollen sich gegen Corona impfen lassen. Das ergab eine Erhebung des Meinungsforschungsinstitus YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur. Corona-Krise: 19 Prozent der Deutschen wollen sich nicht impfen lassen32 Prozent der Befragten wollen sich so schnell wie möglich impfen lassen. Weitere 33 Prozent sind dazu entschlossen. Allerdings wollen sie erst einmal mögliche Folgen bei anderen abwarten. 19 Prozent haben sich gegen eine Impfung entschieden, 16 Prozent sind noch unentschlossen. Ein Grund dafür ist unter anderem die Unsicherheit bezüglich des schnell zugelassenen neuen Impfstoffs - Hersteller Biontech hat deshalb jetzt über die Nebenwirkungen aufgeklärt.Eine generelle Impflicht gibt es nicht und sie soll auch nicht eingeführt werden. Das betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) immer wieder. „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben“, erklärte der Christdemokrat während einer Lesung im Bundestag. Doch wie sieht das in der Arbeitswelt aus? Können Arbeitgeber eine Corona-Impfung bei ihren Angestellten anordnen?Corona in Deutschland: Gibt es einen Impfzwang?Grundsätzlich sei es Privatsache, ob und wie sich jemand vor Krankheiten schützt. Das berichtet der private Fernsehsender Sat.1. Arbeitgeber können Covid-19-Impfungen in der Regel weder anordnen noch bei der Einstellung verlangen. Allerdings gilt diese Regelung nicht in Berufen, in denen Menschen mit gefährdeten Personen arbeiten - wie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Wenn Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, kann der Arbeitgeber entscheiden, dass die Corona-Impfung eine Voraussetzung für die Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können in diesem Fall nicht zu einer Impfung gezwungen werden. Den Arbeitnehmern darf dann aber gekündigt werden, berichtet Sat.1. (Jan Wendt) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes. Rubriklistenbild: © Felix Kästle/dpa
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