CORONA-KONZEPT: So sehen die beschlossenen Lockerungen aus!

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Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in mehr als neunstündigen Verhandlungen beschlossen.
Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Bund und Länder erkannten zwar an, dass es bei Bürgern und Wirtschaft den starken Wunsch nach Lockerungen gibt. Sie verwiesen jedoch auf die nach wie vor hohe Zahl der Neuinfektionen und auf das Vordringen der als besonders ansteckend geltenden Virusvarianten.
Von der Opposition sowie von kommunaler Ebene kam deutliche Kritik an den Beschlüssen.

Schon vom kommenden Montag an sollen nach den Beschlüssen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen.
In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen.
Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen.
In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt soll das bundesweit zulässig sein.
Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden.
Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat.
Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich.
Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran.
Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.

#corona #inzidenzwerte #lockerungen

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