#Coronavirus #Quarantäne #Urlaub
Wurde das gewählte Urlaubsziel nach Reiseantritt zum „Corona-Hot-Spot“ erklärt oder ist der Arbeitnehmer gezielt in ein Risikogebiet verreist und hat nach Urlaubsrückkehr einen Entgeltfortzahlungsanspruch?
Das klären wir in diesem Video.
*Nach § 56 Infektionsschutzgesetz können Sie sich als Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung zurückerstatten lassen
*Liste der Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
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Steuerberater Rechtsanwälte
Tauentzienstr. 9-12
10789 Berlin-Charlottenburg
Tel.: +49 (0)30 609 892 48 0*
Fax.: +49 (0)30 609 892 48 9
Mail: [email protected]
*24h telefonisch zu erreichen
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