Maskenpflicht gilt nur für Corona Demos

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Maskenpflicht gilt nur für Corona Demos

Während der live Sendung von zwei nur ungefähren 100 Metern auseinander liegenden Demonstrationen am Brandenburger Tor, mussten wir feststellen, dass bei der Querdenken Demo strikt auf das Tragen von Mund und Nasenschutz geachtet wurde. Anfangs akzeptierte die Polizei auch noch Atteste, die dem Patienten von der Maskenpflicht freistellen. Im weiteren Ablaufe wurden aber Atteste einfach widerrechtlich beschlagnahmt.

Außerdem wurden dort keine Schals oder Rollkragenpullover akzeptiert, obwohl einige Polizisten selber den Kragen ihres Pullis über Mund und Nase gezogen hatten. Nach dem Infektionsschutzgesetz reicht eigentlich solch ein Kleidungsstück, was über Mund und Nase gezogen wird, aus.

Auf der nur 100 Meter entfernten Demo für die Befreiung von Julien Assange achtete die Polizei weder auf Mundschutz noch auf Abstand. Während die Querdenken Demo 3 Stunden früher als geplant von der Polizei aufgelöst wurde, konnte die Assange Demo ohne solchen Schikanen bis zum geplanten Ende fortgeführt werden.

Wir sehen hier eine eindeutige absichtliche Benachteiligung von Seiten der Berliner Polizei gegenüber sogenannter Corona Demos. Solche Praxis ist nicht hinnehmbar!


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#B0310 #Querdenken #NichtOhneUns
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