Mega-Lockdown! Ausgangssperre, Homeoffice, FFP2-Pflicht und 1 fester Freund Regel | RA Solmecke

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Es herrscht offenbar die blanke Angst. Am morgigen Dienstag schalten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder unter unsicheren Vorzeichen erneut zusammen, um über das weitere Vorgehen gegen das Coronavirus zu beraten. Die Lage ist unübersichtlich. Welche Maßnahmen werden kommen: eine Homeoffice-Pflicht, die bundesweite nächtliche Ausgangssperre und eine FFP2-Maskenpflicht. In diesem Video schildern wir euch, wie die Maßnahmen rechtlich zu bewerten wären.

00:00 Intro
02:30 Schule
03:35 Ausgangsbeschränkungen
08:48 1-Freund-Regel
09:48 Homeoffice-Pflicht
11:11 Warum kann man eine Homeoffice-Pflicht nicht einfach per Verordnung durchsetzen?
12:15 Welche rechtlichen Fragen gibt es bei einer Verpflichtung zum Homeoffice?
13:45 Einschränkung des öff. Nahverkehrs
14:10 FFP2-Maskepflicht
16:15 Ist die FFP2-Maskenpflicht verfassungsrechtlich durchsetzbar?
16:45Was ist mit einkommensschwachen Bürgern, die sich die FFP2-Masken kaum leisten können?
17:04 Grenzen dicht?

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).

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