Mehr Transparenz bei Namensaktien durch ARUG II

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Mit der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (Shareholder Rights Directive II – SRD II) räumt der Gesetzgeber Emittenten seit September letzten Jahres eine hundertprozentige Transparenz über Ihre Aktionärsstruktur ein. Im Vortrag „Mehr Transparenz bei Namensaktien durch ARUG II“ zeigen Ihnen Götz Dickert (Captrace GmbH) und Juan Rodriguez (FinLab AG) welche Möglichkeiten die rechtliche Grundlage bietet und welche Vorteile die Namensaktie gegenüber der Inhaberaktie aus Sicht des Emittenten aufweist. Wie ein Emittent das Aktienregister und die entstandenen Optionen in der Praxis am besten für sich nutzt, erfahren Sie in diesem Video.
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Wirtschaft
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