Radentscheid: Veto von Verfassungsrichtern - BR24

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Der Verfassungsgerichtshof hat das geplante Volksbegehren für unzulässig erklärt. Die Initiatoren wollten mehr Fahrradwege und mehr Sicherheit. Aber die Richter sahen einen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

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