Welche steuerlichen Änderungen erwarten uns für das neue Jahr?

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Welche steuerlichen Änderungen erwarten uns für das neue Jahr?

Sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich treten wichtige Neuerungen in Kraft.

Der Ende vergangenen Jahres von der spanischen Zentralregierung verabschiedete Haushaltsplan für 2021 bringt zum Teil wichtige steuerliche Neuerungen mit, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer und Freiberufler treffen.



Der Einkommenssteuersatz (IRPF) wird erhöht, allerdings nur ab einem Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro (+ 2 Prozent) und 200.000 Euro (+3 Prozent). Im letzteren Fall steigt der IRPF-Satz also von 23 auf 26 Prozent.



Der maximale Steuerfreibetrag für private Pensionspläne wird von bisher 8.000 Euro auf 2.000 reduziert. Im Falle von betrieblicher Altersvorsorge steigt der Freibetrag dagegen von 8.000 Euro auf 10.000 Euro.

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Für Selbstständige, die die Modulregelung für das Jahr 2021 anwenden, werden die derzeit geltenden Fristen verlängert.



Personen mit einem Privatvermögen von mehr als 10 Millionen Euro müssen ab diesem Jahr 3,5 Prozent statt wie bisher 2,5 Prozent Vermögenssteuer entrichten. Zudem kündigte die Regierung an, ein einheitliches Vermögenssteuersystem in ganz Spanien zu schaffen. Bisher konnten die einzelnen autonomen Regionen die Steuersätze zum Teil selbst bestimmen.



Zu den wichtigsten Neuerungen der Körperschaftssteuer für Gesellschaften (Impuesto de Sociedades) gehört die Reduzierung der steuerlichen Freibetragssätze auf Dividenden und Kapitalgewinne durch den Verkauf von Wertpapieren zur Kapitalbeschaffung. Konnten bisher 100 Prozent dieser Gewinne steuerlich abgesetzt werden, sind es in Zukunft 5 Prozent weniger.



Gezuckerte Softdrinks werden in Zukunft mit einem höheren Mehrwertsteuersatz belegt. Dieser steigt von 10 auf 21 Prozent. Allerdings gilt er nur für zuckerhaltige Getränke, die in Geschäften oder Supermärkten verkauft werden. In Restaurants und Hotels gilt weiterhin der bestehende Mehrwertsteuersatz.

Eine wesentliche Neuerung für Nicht-Steuer-Residenten aus der EU ist die Steuerbefreiung für Einkünfte aus so genannten „mobilen“ Kapitalgewinnen, also beispiels¬weise beim Verkauf von Vermögenswerten an Dritte oder Ge¬winnen, die ohne Hilfe einer Betriebs- oder Produktionsstätte erzielt wurden.

Zusätzlich zu den oben genannten Neuerungen treten wei¬tere Maßnahmen unterschiedlicher Art in Kraft, wie z.B. die Erhöhung des Steuersatzes auf Versicherungsprämien von 6 % auf 8 %, die Erhöhung der Steuer auf Dieselkraftstoff und die Begrenzung der Barzahlung, die von derzeit 2.500 Euro auf 1.000 Euro für Freiberufler und Geschäftsleute reduziert wird, während sie für Privatpersonen bei 2.500 Euro bleibt.



Auf den Balearen stehen ebenfalls steuerliche Veränderungen bei der Übertragung und dem Vererben von Immobilien ins Haus. Als Steuerbemessungsgrundlage sollen die Referenzwerte der Immobilie aus dem Katasteramt dienen, um somit einen möglichst realistischen Marktwert für die Liegenschaft zu erzielen.



Residenten auf den Balearen kommen zudem in den Genuss einer Steuervergünstigung bei der Übertragung von Vermögenswerten an Kinder durch Schenkung. Allerdings wird erwartet, dass sich die Regeln hinsichtlich dieser Schenkungssteuer, die nur 1 Prozent auf den Wert des „verschenkten“ Vermögens beträgt, in diesem Jahr noch ändern wird, beziehungsweise klarer definiert wird, insbesondere im Vergleich zu den steuerlichen Vorgaben im Falle einer Erbschaft.



Die Regierung hat erklärt, dass es sich bei all diesen Än¬derungen um „Steueranpassungen“ handelt. Eine tiefgreifende Steuerreform wurde auf die Zeit nach der Covid-Pandemie und der damit eingehenden Erholung der spanischen Wirtschaft verschoben



Wir wünschen Ihnen schöne und besinnliche Feiertage!



Mit freundlichen Grüssen

Ihr Omnia Team aus Mallorca
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