#01 | Corona Quarantäne | Freiheitsberaubung: Quarantäne für PCR-getestete Gesunde

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#01 | Corona Quarantäne für PCR-getestete Gesunde ist Freiheitsberaubung unserer Rechtsauffassung nach. | Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung!

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Quarantäne ist unzulässig für nachweislich Gesunde:
https://ru.law/corona-quarantaene/#quarantaene

Grundsätzlich sind die Quarantäneregelungen behördliche absolut nachvollziehbar, plausibel und rechtlich nicht zu beanstanden.

Aber jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona-Quarantäne nachweislich gesund, d.h. mit einem PCR-Test belegt war und blieb, besitzt einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Unsere Auffassung: Gesunde, PCR-getestete das verfassungsmäßige Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu entziehen, ist ein unzulässiger Freiheitsentzug. Das negative PCR-Test-Ergebnis sollte ausreichen, die Quarantäne ganz zu vermeiden oder zumindest vorzeitig zu beenden. Eine Quarantäne-Anordnung ein schwerer Eingriff in das Freiheitsgrundrecht und darf deswegen nur mit hinreichender gesetzlicher Grundlage und aufgrund eines Positivnachweises durch die Behörden erfolgen.

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