#03 | Pauschale Quarantäne für Kontakte von Kontakten ist unzulässig.

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#03 | Unzulässig unserer Rechtsauffassung nach: Pauschale Quarantäne für Kontakte von Kontakten | Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung!

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Quarantäne für Kontakte von Kontakten ist rechts- und verfassungswidrig:
https://ru.law/corona-quarantaene/#quarantaene

Pauschale Quarantäne für gesunde Kontakte von Kontakten, die nur eventuellen Kontakt mit einem Infizierten hatten, ist rechtswidrig, wenn ein aktueller negativer PCR-Test vorliegt - unserer Rechtsauffassung nach.

Sie stehen auf einer Liste von Menschen, die lediglich im Verdacht stehen, möglicherweise Kontakt mit einem positiv PCR-Getesteten gehabt zu haben. Sie müssen aufgrund einer behördlichen Anordnung nach dem Willen der Landesregierungen in Quarantäne? Eine Freitestung per negativem PCR-Test ist je nach Bundesland entweder gar nicht oder erst nach mehreren Tagen möglich.

Eine Quarantäne-Anordnung für Kranke und auf das Coronavirus positiv Getestete ist nachvollziehbar und richtig, aber für gesunde Menschen mit negativem PCR-Testergebnis ist eine solche Anordnung schlicht rechtswidrig. Stellt sich heraus, dass die Kontaktperson gesund geblieben ist, war nie ein Rechtfertigungsgrund gegeben, der derart massive Freiheitsbeschränkungen wie eine häusliche Quarantäneanordnung rechtfertigt.

Grundsätzlich sind die Quarantäneregelungen behördliche absolut nachvollziehbar, plausibel und rechtlich nicht zu beanstanden.

Aber jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona-Quarantäne nachweislich gesund, d.h. mit einem PCR-Test belegt war und blieb, besitzt einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das negative PCR-Test-Ergebnis sollte ausreichen, die Quarantäne ganz zu vermeiden oder zumindest vorzeitig zu beenden.

Eine Quarantäne-Anordnung ist ein schwerer Eingriff in das Freiheitsgrundrecht und darf deswegen nur mit hinreichender gesetzlicher Grundlage und aufgrund eines Positivnachweises durch die Behörden erfolgen.

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