Atemschutzmasken: Coronaviren überleben Aufbereitungsverfahren

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Weil Atemschutzmasken derzeit Mangelware sind, hat die Bundesregierung am 1. April ein Aufbereitungsverfahren von Einweg-Atemmasken erlaubt. Seitdem dürfen Masken wiederverwendet werden, nachdem sie mittels trockener Hitze bei 65 bis 70 Grad Celsius aufbereitet wurden. In zahlreichen Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Pflegeheimen und Pflegediensten wurde bereits ensprechend mit den Atemschutzmasken verfahren.

Allerdings ist das Verfahren umstritten und gilt als unsicher, da Coronaviren das Aufbereitungsverfahren überleben würden. Eine Behörde fordert nun, unverzüglich zu handeln - um Arzt- und Pflegepersonal zu schützen.

In einem internen Papier aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das dem ZDF-Magazin Frontal21 exklusiv vorliegt, heißt es, dass das bisherige Aufbereitungsverfahren "nicht ausreicht, um eine vollständige Inaktivierung infektiöser Viruspartikel auf den inkubierten Masken zu erzielen".

Mehr zu den Entwicklungen rund um das Coronavirus erfahrt ihr hier im Liveblog: https://kurz.zdf.de/rznu/

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