Darf der Chef den Arzt anrufen? #shorts

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Wird ein Arbeitnehmer krank, sind Art, Ursache und Umfang seiner Erkrankung grundsätzlich seine Privatsache. Sie muss dem Arbeitgeber weder vom Beschäftigten noch vom Arzt mitgeteilt werden. Wer durch seine Krankheit arbeitsunfähig wird, ist jedoch verpflichtet, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sofort zu erbringen und die voraussichtliche Dauer seines Fernbleibens von der Arbeitsstelle dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nur in Ausnahmen, etwa bei ansteckenden Krankheiten, bei denen ein wichtiges betriebliches Interesse besteht, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Mitteilung der Erkrankung.#Arbeitsrecht #Arbeitsunfähigkeit #Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung #Krankheit #Krank #Entgeltfortzahlung #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Anwalt #Rechtsanwalt #shorts
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