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DE: Polizei will Passagierlisten der Berlin-Busreise am 29.08.2020 von #honkforhope ohne Begründung!

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Herausgabe von Passagierdaten an die Polizei ohne Begründung?


Thorsten Markert, Busunternehmer aus Bingen am Rhein, war am 29.08.2020 mit drei Bussen an der #honkforhope Busreise zur Querdenken711 Demo in Berlin beteiligt. Im Rahmen der Corona-Verordnung sind Busunternehmen verpflichtet, die Passagierlisten zur eventuellen "Nachverfolgung von Infektionsketten" aufzubewahren. Kollege Markert wurde von der Polizei - nicht von einer Gesundheitsbehörde (!) - telefonisch dazu aufgefordert, die Passagierlisten aller drei Busse bekanntzugeben. Er bat um eine schriftliche Aufforderung mit Begründung, woraufhin die Polizei ihr Ansinnen zurückzog.

Nun stellt sich die Frage: stand das Ansinnen, die Passagierliste aller drei Busse der Polizei auszuhändigen, in Zusammenhang mit der "Rückverfolgung einer Infektionskette"? Oder gab es andere Motive dafür? Ist die Datenerfassung im Rahmen der Corona-Verordnung überhaupt verfassungsgemäß (wir erinnern: im Saarland wurde die Datenerfassung vor Kurzem als verfassungswidrig gekippt!)? Wie soll sich ein Busunternehmen verhalten, das in eine ähnliche Situation gerät?

Der Standpunkt von #honkforhope ist klar: Passagierdaten per Telefon anfordern geht schon einmal gar nicht. Und eine Herausgabe der Passagierlisten der #honkforhope Busreisen wird angesichts des Gerichtsurteils aus Saarbrücken ganz bestimmt nur nach sehr gründlicher Prüfung der Rechtslage durch die Klagepaten erfolgen.

Gemeinsam stärker. #honkforhope
https://www.honkforhope.eu/

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