30.08.2020. Berlin, Siegessäule - Räumung der Polizei - Teil 1

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Video vom Kanal SEITENSPIEGELTV, mein Freund und Kameramann One-Dreiland:
https://www.youtube.com/channel/UC-4eZc6PrRTrGmpMJGHm4ng

Polizei räumt den Platz der Siegessäule am 30.8.2020:
https://www.youtube.com/watch?v=-8f1Dexkekw

Volle Doku - Berlin 1.8.2020 - Der Tag der Freiheit - Das Ende der Pandemie:
https://www.youtube.com/watch?v=wllCiO-8m7Y

Volle Doku - Berlin 29.8.2020 - Querdenken Demo - Rede von Robert F. Kennedy Junior:
https://youtu.be/78UL-VJ5dJ0

 IntrinsiqFILMS auf Telegram:
https://t.me/intrinsiqFILMS

Alle Filme/Reden in dieser Playlist:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLPWTL4Ay1KFx_2NitWVA-n-4uLjrumQLb

Alle Infos auf Telegram / Bürgerinitiative Dreyeckland:
https://t.me/BIGrundrechteDreyeckland

Kontakt: Intrinsiq Films:
[email protected]

[Grundgesetz]
[Die Grundrechte]

Artikel 1:
Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2:
Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderert verletzt oder einschränkt, und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes angegriffen werden.

Artikel 3:
Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4:
Glaubens-, Gewissens-, und Bekenntnisfreiheit:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Artikel 5:
Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft:
(1) Jeder hast das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

Artikel 8:
Versammlungsfreiheit:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Artikel 11:
Freizügigkeit:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Artikel 13:
Unverletzlichkeit der Wohnung:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Artikel 19:
Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalt-, Rechtswegegarantie:
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Artikel 20:
Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 146:
Geltungsdauer des Grundgesetzes:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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