Degressive Abschreibung in der Corona Kriese | Corona-Steuerhilfegesetz

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Im zweiten Corona Steuerhilfegesetz hat die Bundesregierung die im Jahre 2011 abgeschaffte degressive Abschreibung für die Jahre 2020 und 2021 wieder eingeführt.

Für diese Jahre besteht nun die Wahlmöglichkeit der linearen oder der degressiven Abschreibung. Und sie gilt für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter.

Davon ausgeschlossen sind Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Gewinnen (im Fach Deutsch: Überschusseinkünften) verwendet werden. Damit sind Wirtschaftsgüter gemeint, mit denen Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung erzielt werden können.
Der wesentliche Vorteil der degressiven Abschreibung ist, dass eine schnelle Refinanzierung durch die Steuerersparnis erfolgt. Meines Erachtens ist die degressive Abschreibung auch näher an der Realität. Denn in der Regel verlieren Wirtschaftsgüter in den ersten Jahren am meisten an Wert.

Und sollte durch die degressive Abschreibung in den Jahren 2020 und 2021 ein steuerlicher Verlust entstehen, so kann dieser auf die Folgejahre vorgetragen werden.

Sollte sie eine positive Prognose für Ihr Unternehmen und für die nächsten Jahre haben, dann ist sicherlich jetzt der richtige Zeitpunkt um zu investieren.

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