Heute stelle ich Euch eine der bekanntesten Normen in der Glas- und Baubranche vor. Du möchtest eine ganz bestimmte Norm vorgestellt und erklärt haben? Schreib es in die Kommentare.
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Jede künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgängen, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck, und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers (BGH, „Blühende Landschaften” https://openjur.de/u/413675.html)
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 24 UrhG Freie Benutzung (1)
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. In Deutschland ist es in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert.
Bilder: Pexels & Pilkington Deutschland AG
// Dieses Video beinhaltet keine bezahlte Produktplatzierung. //
#DINEN410 #DINNorm #Normung #Normen #bau #baubranche
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