Fragestunde, 26.03.2020

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Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin können in den Plenarsitzungen mündliche Anfragen an den Senat richten. Da dies ohne vorherige schriftliche Einreichung geschieht, spricht man auch von "spontanen Anfragen". Die Anfragen müssen durch ein Senatsmitglied beantwortet werden.
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