Versicherungen werben mit einem Schutz vor Impfschäden - was bedeutet das genau? Außerdem: Spätfolgen einer Corona-Infektion und wann sie als Berufskrankheit anerkannt wird.
Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 27. April 2021, siehe https://youtu.be/vR5tFUewSX0
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Wer sich im Internet über mögliche Impfschäden informiert, stößt auch auf Werbung für private Unfallversicherungen inklusive Impfschadenschutz. Darunter Unternehmen wie die Allianz, die Axa-Versicherung, die Continentale, die Gothaer sowie die VHV Versicherung. Manche Versicherungsvertreter verschicken sogar persönliche Briefe und Flyer und werben gezielt bei ihren Kunden.
ANGST VOR IMPFUNGEN ALS WERBE-ANLASS
Verbraucherschützer stören die Werbeaktionen. "Man hat hier als Anlass die Impfungen gewählt, um das Produkt zu verkaufen. Es sind viele Bilder von Impfdosen und Spritzen abgebildet. Das ist etwas, was den Menschen sowieso nicht behagt", kritisiert Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale. Den Versicherungen ginge es hierbei lediglich um Absatzsteigerungen.
Als wir die Versicherungen auf die Werbung ihrer Vertreter ansprechen, distanzieren sie sich und betonen, dass es sich um keine offiziellen Werbeaktionen handele.
Doch die angsteinflößenden Schlagzeilen verunsichern diejenigen, die sich ohnehin vor seltenen Impfnebenwirkungen fürchten. Wenn wegen der Anzeigen Impfungen zurückgestellt werden, könne das aus medizinischer Sicht fatale Folgen haben, denn der Nutzen einer Corona-Impfung ist größer als das Risiko einen gesundheitlichen Schaden davon zu tragen, so Impfstoff-Forscherin Anahita Fathi.
KEIN ZUSÄTZLICHER VERSICHERUNGSSCHUTZ NOTWENDIG
Verbraucherschützer sehen keine Notwendigkeit, wegen einer anstehenden Impfung zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Sollte es doch zu seltenen Impfschäden kommen, trage zunächst die Krankenkasse die Behandlungskosten. Können Berufstätige aufgrund eines Impfschadens nicht mehr arbeiten, greife entweder die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung.
ANGEBOTE GUT PRÜFEN UND VERGLEICHEN
Bei Unfallversicherungen muss der Erkrankte nachweisen, dass eine dauerhafte Gesundheitsschädigung durch die Impfung entstanden ist. Diese ist im Zusammenhang mit einer Impfung allerdings schwierig nachzuweisen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt gesundheitliche Risiken deutlich umfassender ab. Jedoch kann diese von älteren Menschen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen meist nicht abgeschlossen werden. In jedem Fall sollten die Versicherungsbedingungen und die Notwendigkeit genau geprüft werden. Beim Abschluss neuer Versicherungen sollten Verbraucher*innen zudem darauf achten, dass kein Pandemie-Ausschluss besteht.
CORONA-LANGZEITFOLGEN: ARZT AUS RHEINLAND-PFALZ
Auch bei Spätfolgen einer Corona-Erkrankung kann es Probleme mit der Versicherung geben. So erging es einem jungen Arzt aus Rheinland-Pfalz. Er leidet seit der Erkrankung an Covid-19 unter massiven gesundheitlichen Problemen. Für mehrere Wochen macht er eine stationäre Reha in einer Spezialklinik.
Währenddessen beantragt er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse Hessen, die Anerkennung der Corona-Spätfolgen als Berufskrankheit.
Ende 2020 erleidet er eine Herzmuskelentzündung. Obwohl die Versicherung die Corona-Infektion mittlerweile als Berufskrankheit anerkennt, will sie für die Folgeerkrankungen nicht zahlen.
PROBLEME BEI KLÄRUNG DER COVID-19-SPÄTFOLGEN
Die Lohnersatzleistungen der Unfallkasse bleiben aus und auch die Chance auf eine dauerhafte Verletztenrente verstreicht. Auf unsere Nachfrage erläutert die Unfallkasse Hessen: Die Klärung von Corona-Spätfolgen sei grundsätzlich für alle Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sehr schwierig. Man bemühe sich jedoch um schnelle, wissenschaftlich fundierte Klärungen.
Der junge Arzt wendet sich an den Sozialverband VdK und legt Widerspruch ein, mit der Hoffnung, dass die Folgeerkrankungen doch noch anerkannt werden.
Autoren: Patrick Jauß, Thomas Eckert
Bildquelle: Unsplash/ Diana Polekhina
#Corona #Spätfolgen #Versicherungsfall
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Wer sich im Internet über mögliche Impfschäden informiert, stößt auch auf Werbung für private Unfallversicherungen inklusive Impfschadenschutz. Darunter Unternehmen wie die Allianz, die Axa-Versicherung, die Continentale, die Gothaer sowie die VHV Versicherung. Manche Versicherungsvertreter verschicken sogar persönliche Briefe und Flyer und werben gezielt bei ihren Kunden.
ANGST VOR IMPFUNGEN ALS WERBE-ANLASS
Verbraucherschützer stören die Werbeaktionen. "Man hat hier als Anlass die Impfungen gewählt, um das Produkt zu verkaufen. Es sind viele Bilder von Impfdosen und Spritzen abgebildet. Das ist etwas, was den Menschen sowieso nicht behagt", kritisiert Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale. Den Versicherungen ginge es hierbei lediglich um Absatzsteigerungen.
Als wir die Versicherungen auf die Werbung ihrer Vertreter ansprechen, distanzieren sie sich und betonen, dass es sich um keine offiziellen Werbeaktionen handele.
Doch die angsteinflößenden Schlagzeilen verunsichern diejenigen, die sich ohnehin vor seltenen Impfnebenwirkungen fürchten. Wenn wegen der Anzeigen Impfungen zurückgestellt werden, könne das aus medizinischer Sicht fatale Folgen haben, denn der Nutzen einer Corona-Impfung ist größer als das Risiko einen gesundheitlichen Schaden davon zu tragen, so Impfstoff-Forscherin Anahita Fathi.
KEIN ZUSÄTZLICHER VERSICHERUNGSSCHUTZ NOTWENDIG
Verbraucherschützer sehen keine Notwendigkeit, wegen einer anstehenden Impfung zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Sollte es doch zu seltenen Impfschäden kommen, trage zunächst die Krankenkasse die Behandlungskosten. Können Berufstätige aufgrund eines Impfschadens nicht mehr arbeiten, greife entweder die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung.
ANGEBOTE GUT PRÜFEN UND VERGLEICHEN
Bei Unfallversicherungen muss der Erkrankte nachweisen, dass eine dauerhafte Gesundheitsschädigung durch die Impfung entstanden ist. Diese ist im Zusammenhang mit einer Impfung allerdings schwierig nachzuweisen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt gesundheitliche Risiken deutlich umfassender ab. Jedoch kann diese von älteren Menschen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen meist nicht abgeschlossen werden. In jedem Fall sollten die Versicherungsbedingungen und die Notwendigkeit genau geprüft werden. Beim Abschluss neuer Versicherungen sollten Verbraucher*innen zudem darauf achten, dass kein Pandemie-Ausschluss besteht.
CORONA-LANGZEITFOLGEN: ARZT AUS RHEINLAND-PFALZ
Auch bei Spätfolgen einer Corona-Erkrankung kann es Probleme mit der Versicherung geben. So erging es einem jungen Arzt aus Rheinland-Pfalz. Er leidet seit der Erkrankung an Covid-19 unter massiven gesundheitlichen Problemen. Für mehrere Wochen macht er eine stationäre Reha in einer Spezialklinik.
Währenddessen beantragt er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse Hessen, die Anerkennung der Corona-Spätfolgen als Berufskrankheit.
Ende 2020 erleidet er eine Herzmuskelentzündung. Obwohl die Versicherung die Corona-Infektion mittlerweile als Berufskrankheit anerkennt, will sie für die Folgeerkrankungen nicht zahlen.
PROBLEME BEI KLÄRUNG DER COVID-19-SPÄTFOLGEN
Die Lohnersatzleistungen der Unfallkasse bleiben aus und auch die Chance auf eine dauerhafte Verletztenrente verstreicht. Auf unsere Nachfrage erläutert die Unfallkasse Hessen: Die Klärung von Corona-Spätfolgen sei grundsätzlich für alle Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sehr schwierig. Man bemühe sich jedoch um schnelle, wissenschaftlich fundierte Klärungen.
Der junge Arzt wendet sich an den Sozialverband VdK und legt Widerspruch ein, mit der Hoffnung, dass die Folgeerkrankungen doch noch anerkannt werden.
Autoren: Patrick Jauß, Thomas Eckert
Bildquelle: Unsplash/ Diana Polekhina
#Corona #Spätfolgen #Versicherungsfall
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