#corona #coronavirus #covid19
Im Kampf gegen das Coronavirus setzt die Mehrheit der Bundesländer nun doch auf eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es aber nicht, Bund und Länder hatten das Tragen eines Mundschutzes zunächst nur «dringend empfohlen». Um die Folgen der Pandemie abzumildern, plant die große Koalition weitere Hilfsmaßnahmen. Dabei geht es um noch mehr Tests, Erleichterungen für Pflegebedürftige und eine größere Vorsorge schon für die nächste Grippe-Saison. Unterdessen werden weitere Großveranstaltungen wie das Oktoberfest in München abgesagt.
Die massiven Auswirkungen der Corona-Krise werden am Mittwoch auch die Spitzen der schwarz-roten Koalition beschäftigen. Thema bei den Beratungen ist unter anderem, ob das Kurzarbeitergeld erhöht werden soll, um Einnahmeverluste für viele Beschäftigte auszugleichen. Dies ist zwischen Union und SPD umstritten.
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske oder ersatzweise einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr und in Geschäften kündigten am Dienstag weitere Länder an. Entsprechende Regelungen, die sich aber zum Teil unterscheiden, führen nun auch Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ein. Thüringen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten dies bereits zuvor angekündigt. Im Vorreiterland Sachsen gilt eine Maskenpflicht bereits seit Montag. In den meisten anderen Ländern mit Pflicht wird das ab kommender Woche der Fall sein.
Mit der Vorschrift, Mund und Nase mit Stoff zu bedecken, soll die Gefahr minimiert werden, unbeabsichtigt Mitmenschen mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Neben OP-Masken sind auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutzbarriere erlaubt.
Der Erreger Sars-CoV-2 wird per Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Deswegen gelten seit Wochen strenge Kontakt- und Ausgehbeschränkungen sowie das Gebot, mindestens eineinhalb Meter Abstand voneinander zu halten.
Bund und Länder hatten vor knapp einer Woche vereinbart, dass die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 3. Mai in Kraft bleiben sollen. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Solche mit mehr als 5000 Teilnehmern sollen in Berlin bis zum 24. Oktober verboten sein, wie der Senat am Dienstag beschloss.
Ende April wollen Bund und Länder erneut beraten, wie es weitergehen soll. Vor allem die Wirtschaft fordert einen klaren Fahrplan für weitere Lockerungen. Kleinere und mittelgroße Geschäfte sind bereits wieder offen.
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Video 2020 erstellt
Im Kampf gegen das Coronavirus setzt die Mehrheit der Bundesländer nun doch auf eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es aber nicht, Bund und Länder hatten das Tragen eines Mundschutzes zunächst nur «dringend empfohlen». Um die Folgen der Pandemie abzumildern, plant die große Koalition weitere Hilfsmaßnahmen. Dabei geht es um noch mehr Tests, Erleichterungen für Pflegebedürftige und eine größere Vorsorge schon für die nächste Grippe-Saison. Unterdessen werden weitere Großveranstaltungen wie das Oktoberfest in München abgesagt.
Die massiven Auswirkungen der Corona-Krise werden am Mittwoch auch die Spitzen der schwarz-roten Koalition beschäftigen. Thema bei den Beratungen ist unter anderem, ob das Kurzarbeitergeld erhöht werden soll, um Einnahmeverluste für viele Beschäftigte auszugleichen. Dies ist zwischen Union und SPD umstritten.
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske oder ersatzweise einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr und in Geschäften kündigten am Dienstag weitere Länder an. Entsprechende Regelungen, die sich aber zum Teil unterscheiden, führen nun auch Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ein. Thüringen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten dies bereits zuvor angekündigt. Im Vorreiterland Sachsen gilt eine Maskenpflicht bereits seit Montag. In den meisten anderen Ländern mit Pflicht wird das ab kommender Woche der Fall sein.
Mit der Vorschrift, Mund und Nase mit Stoff zu bedecken, soll die Gefahr minimiert werden, unbeabsichtigt Mitmenschen mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Neben OP-Masken sind auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutzbarriere erlaubt.
Der Erreger Sars-CoV-2 wird per Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Deswegen gelten seit Wochen strenge Kontakt- und Ausgehbeschränkungen sowie das Gebot, mindestens eineinhalb Meter Abstand voneinander zu halten.
Bund und Länder hatten vor knapp einer Woche vereinbart, dass die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 3. Mai in Kraft bleiben sollen. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Solche mit mehr als 5000 Teilnehmern sollen in Berlin bis zum 24. Oktober verboten sein, wie der Senat am Dienstag beschloss.
Ende April wollen Bund und Länder erneut beraten, wie es weitergehen soll. Vor allem die Wirtschaft fordert einen klaren Fahrplan für weitere Lockerungen. Kleinere und mittelgroße Geschäfte sind bereits wieder offen.
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