Kryptowährung Erben & Vererben: Bitcoin, Ethereum, Litecoin - Erbrecht, Testament, Erbschaftssteuer

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Alternative Investments stehen hoch im Kurs: Neben Edelmetallen wie Gold und Silber, Münzen und Kunst sind mittlerweile auch erhebliche Vermögen in Kryptowährungen wie Bitcoins (BTC), Bitcoin Cash (BCH), Ethereum bzw. Ether (ETH), Litecoin (LTC), Monero (XMR), Ripple (XRP), NEO, Dash, NEM und IOTA angelegt. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Krypto-Investor verstirbt? Ist Kryptogeld "Geld" im Sinne des deutschen Rechts bzw. Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)? Können Kryptowährungen (generell) bzw. Kryptogelder in einer Wallet (im Speziellen) vererbt werden und welche Belastungen entstehen unter der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer? Unterfallen durch den Kryptoinvestor im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen dem schädlichen Verwaltungsvermögen iSv. § 13b Abs. (4) ErbStG? Mit diesen Fragen sind zudem vielfältige Rechtsfragen des sog. Digitalen Nachlasses verknüpft, die im kommenden Jahrzehnt immer stärkere rechtspraktische Bedeutung erlangen werden.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Ausgabe von Beyond Return einen kompakten Überblick über die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen von Kryptowährungen aus Perspektive von BGB-Erbrecht, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer.

In diesem Video:
* Abgrenzung Geld, Verkehrsgeld, Bargeld, Bargeldlose Zahlung, Buchgeld, Elektronisches Geld (E-Geld), Krypto-Geld gemäß BGB, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Zahlungsdiensterichtlinie VO (EU) 2015/2366 (PSD2)
* Vererblichkeit von Krypto-Investments bzw. Wallets und Kryptografischen Schlüsseln nach BGB (Universalsukzession / Gesamtrechtsnachfolge, Digitaler Nachlass); Facebook-Entscheidung des BGH (Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17)
* Besteuerung der Vererbung bzw. Schenkung von Krypto-Assets unter dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG); Prinzip des Nettovermögenszuwachses
* Steuerliche Bewertung von Krypto-Assets nach Bewertungsgesetz (BewG) / Privatvermögen und Betriebsvermögen / Gemeiner Wert (§ 9 BewG) und steuerliche Gewinnermittlung; Problematik schädliches Verwaltungsvermögen gem. § 13b Absatz 4 ErbStG
* Nachfolgeregelung, vorweggenommene Erbfolge, Verfügung von Todes wegen und Testament bei Krypto-Investments

Weiterführende Inhalte:

Facebook-Entscheidung des BGH (Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Art=en&Gericht=bgh&anz=1&nr=86602&pos=0

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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