Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Verbraucher zur Mülltrennung. Daher muss jeder, der seinen Hausmüll nicht ordnungsgemäß, etwa nach Papier, Plastik, Grünabfälle und Restmüll trennt, mit einem Bußgeld rechnen. Die falsche Mülltrennung wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet. Bei Wiederholungstätern erhöht sich das Bußgeld. Neben dem Bußgeld können weitere Kosten für die Müllentsorgung dazu kommen, denn die Müllabfuhr muss falsch getrennten Müll nicht abfahren. #Mülltrennung #Bußgeld #Anwalt #Rechtsanwalt #shorts
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