Studentische Hilfskräfte legen sich in Berlin mit Edeka an

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Es sind Worte, die Mut machen und Beistand zusichern sollen: „Danke fürs Abstand- und Zusammenhalten“, verkündet Edeka in einem ihrer Werbespots im März vergangenen Jahres, als die ersten Corona-Maßnahmen zu greifen beginnen. Unterlegt von fröhlicher Musik lächelt ein zufriedener Mitarbeiter in die Kamera.  Tatsächlich kann sich die höherpreisige Supermarktkette in Zeiten von Covid-19 glücklich schätzen. Als Unternehmen einer systemrelevanten Branche durfte Edeka Filialen geöffnet halten, Hamsterkäufe ließen die Umsätze zwischenzeitlich sogar enorm ansteigen. Nun ist es ausgerechnet die öffentlich zu Schau gestellte Solidarität, die Angestellte einer Friedrichshainer Filiale derzeit bei ihrem Arbeitgeber vermissen. Sie prangern an, dass das Unternehmen sie um ihre tarifvertraglichen Rechte bringen will.  Lena Thielke (Name geändert) ist eine der Unzufriedenen. Als studentische Hilfskraft räumt sie für Edeka Regale ein, um sich das Bachelorstudium zu finanzieren. Zusammen mit anderen Studierenden stieß sie beim Durchforsten der eigenen Verträge auf eine Überraschung. Edeka, so die Erkenntnis, hatte ihnen tarifrechtliche Zuschläge vorenthalten. „Wir konnten nachlesen, dass der Tarifvertrag für alle Beschäftigten gelte“, sagt Thielke, „und zwar auch für studentische Aushilfen und Minijobber, sofern sie länger als drei Monate angestellt sind.“  Die fälligen Lohnzuschläge sind wiederum im Manteltarifvertrag festgelegt: 20 Prozent mehr Geld gibt es demnach für Arbeit zwischen 18.30 Uhr und 20 Uhr, 50 Prozent zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und sogar 120 Prozent für Arbeit an Sonntagen.Das sagt die Gewerkschaft Verdi Rat suchten die Hilfskräfte laut eigener Aussage bei Verdi. Die Gewerkschaft bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ansprüche – auch wenn diese in der Branche nicht selbstverständlich sind. Laut Erika Ritter von Verdi Berlin-Brandenburg werden studentische Hilfskräfte häufig aus den tarifvertraglichen Verpflichtungen ausgeklammert. „Oft wird zur Voraussetzung gemacht, dass die Studierenden Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sein müssen, damit der Tarifvertrag greift“, erklärt die Leiterin des Landesfachbereiches Handel. Doch bisherige Versuche der Gewerkschaft, dies als Diskriminierung vor Gericht geltend zu machen, seien immer wieder gescheitert. [Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] In einem Schreiben von Ende August forderten die Hilfskräfte eine künftige Auszahlung der Zuschläge sowie rückwirkend für die letzten drei Monate. Dem Unternehmen setzten die Hilfskräfte hierfür eine Frist von vier Wochen.  „Genau an dem Tag, als die Frist ablaufen sollte, trudelte dann ein Brief von Edeka ein“, sagt Thielke. In ihm kündigte das Unternehmen lediglich an, die Sache prüfen zu wollen.„Man wollte uns in eine Falle locken“ Erst mehr als einen Monat später erfolgte laut Thielke eine „mündliche Zusage“ dur
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