WELT DOKUMENT: Bouffier - Hessens Gastronomen zur Ausweiskontrolle berechtigt und verpflichtet

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Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung von korrekten Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis ihrer Kunden zeigen lassen. «Wir haben ausdrücklich beschlossen, dass auf Verlangen des Servicepersonals derjenige, der in eine Gaststätte möchte, auch den Personalausweis vorlegen muss oder ein anderes amtliches Dokument», sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden. Das sei der richtige Schritt um zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern.

Laut Bouffier gilt bei solchen Überprüfungen aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn es eine Vermutung gebe, dass die Angaben des Gastes falsch seien, müsse das Gastronomiepersonal eingreifen. Gelten sollen die Änderungen ab Montag (19.10). In Wiesbaden hatte zuvor das Corona-Kabinett getagt. Es handelt sich dabei um einen ressortübergreifenden Krisenstab der hessischen Landesregierung.

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