14 05 2021 -62- Danke liebe Politiker (eine sarkastische Betrachtung)

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„Zu jenen, die gemeldet werden sollten und somit auch unter die Zahl der Ermordeten der 1. Phase fallen, gehörten u.a. Menschen mit: Schizophrenie, exogener Epilepsie18, senilen Erkrankungen19, Syphilis20, Schwachsinn, Encephalitis21 oder Huntington. Weitere Umstände für eine Meldung waren ein 5 jähriger, dauernder Aufenthalt in einer Anstalt, als krimineller Geisteskranker verwahrt zu sein, sowie eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit.22“

„ Die zweite Phase der Euthanasie bedeutete eine Ausweitung auf weitere Personengruppen. Neben den üblichen psychisch Kranken und geistig Behinderten, kamen noch Altersheimbewohner, Zwangsarbeiter ……. sowie Kinder mit jüdischer Abstammung ……25 . Die Betroffenen wurden wie gewohnt mit Meldebögen erfasst, begutachtet und umgebracht. Letzteres wurde hingegen nicht mehr mit Gas praktiziert. Der Tod wurde durch Überdosen an Medikamenten, Injektionen und systematischer Mangelernährung hervorgerufen.“
http://www.fvss.de/assets/media/jahresarbeiten/reli/Sylvana%20Sch%C3%A4fer.pdf
eine Jahresarbeit zum Thema Euthanasie im 3. Reich - Auszug Seite 8


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf - Impfverordnung
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