Verlesung der Antwort der Dresdner Stadtverwaltung auf meine zweite Presseanfrage zum Coronavirus

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unser Geschäftsbereich Gesundheit und Soziales antwortet wie folgt:

hier kommen unsere Antworten auf Ihre Nachfragen.
1. Was hat die Landeshauptstadt Dresden bzw. das Gesundheitsamt als untereBehörde bisher unternommen, um selbst Testkapazitäten zu schaffen,
oder sich Testkapazitäten zu reservieren?
Antwort:
Die Stadtverwaltung hat u. a. ein Testcenter am Messering eingerichtet:
https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/04/pm_028.php

2. Wie viele Labore für die PCR-Tests auf dem Gebiet der Landeshauptstadt
gibt es momentan? Welche Testkapaziäten gibt es dort?
Antwort:
PCR-Tests bieten mehrere Labore in und um Dresden an. Potenzielle
SARS-CoV-2-Proben analysieren vor allem das Universitätsklinikum (900/d, ab
Mai 1.400/d), die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und
Veterinärwesen (800/d), das Städtische Klinkum (200/d) und das kommunale
Testcenter DreCoIn (in Kooperation mit dem DRK-Blutspendedienst Nordost,
derzeit 200/d, skalierbar).

3. Wer berät die Landeshauptstadt bei den virologischen und
epidemiologischen Fragestellungen?
Antwort:Die Stadt verfügt über eigene Expertise, nutzt jedoch auch auf das Knowhow
und die Unterstützung weiterer lokaler Partner (z. B. Universitätsklinikum)
sowie die der zuständigen Stellen in Land (u. a. Sächsisches
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz,
Landesuntersuchungsanstalt) und Bund (insbesondere Robert-Koch-Institut).

4. Wie viele Menschen sind laut Meldebehörde seit 1. Februar verstorben?
Revidierte Einwohnerdaten liegen noch nicht vor. Aktuell verfügbare Daten
finden Sie hier:
https://www.dresden.de/media/pdf/statistik/Dresden_in_Zahlen_2019_III_Quartal.pdf

5. Hat das Gesundheitsamt das Recht, bei unklarer Todesursache Obduktionen
anzuordnen? Wie oft hat es seit 1. Februar davon Gebrauch gemacht? Wenn es
trotz rechtlicher Grundlage keinen Gebrauch davon gemacht hat, warum hat es
das nicht gemacht?
6. Welche Maßnahmen gedenkt das Gesundheitsamt in Zukunft zu unternehmen,
um seiner Aufgabe als Anfang der Meldekette besser gerecht zu werden?
Welche Richtlinien existieren bisher bzw. wurden seit 1. Februar geändert?
7. Welche Maßnahmen hat die Landeshauptstadt bisher unternommen, um
besonders Schutzbedürftige zu identifizieren, um sie bei einem
"Wiederhochfahren" des öffentlichen Lebens isolieren zu können?

8. Hat die Landeshauptstadt selbst ein Gutachten beauftragt, ob dieEinschränkung von Bürgerrechten auf Dauer Grundgesetz-konform ist?

Antwort:Die Fragen werden zusammen beantwortet.
Es steht völlig außer Frage, dass die SARS-CoV-2-Pandemie die
Herausforderungen und Maßnahmen des Infektionsschutzes der letzten Jahre in
den Schatten stellen. Wir können insoweit gut nachvollziehen, dass sich
viele Menschen die Frage stellen, inwieweit die teils sehr drastischen
Maßnahmen erforderlich sind.
Dazu stellen wir klar:
Die Landeshauptstadt Dresden unternimmt in Übereinstimmung mit den unter 3. genannten Partnern
und Stellen alles, was notwendig ist, um die Ausbreitung des neuartigen
Virus zu reduzieren und die Auswirkungen des Infektionsgeschehens auf die
Dresdner Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Dazu zählen neben dem Monitoring, das Sie stets tagaktuell auf www.dresden.de/corona
nachvollziehen können (Ladestand immer 12 Uhr), u. a. Auskunft und Beratung
für Bürgerinnen und Bürger (z. B. Corona-Infotelefon 0351-4885322,
Seniorentelefon 0351-4884800, diverse neue Handzettel, täglich
aktualisierte Internetseite www.dresden.de/corona - auch in leichter
Sprache und in Fremdsprachen)
tägliche Corona-Updates für Vertreterinnen und Vertreter der Medien, mitunter äußerst kleinteilige und
arbeitsintensive Kontaktpersonennachverfolgung, Test- und Absonderungsmaßnahmen, zweite Leichenschau und diverse Meldungen an die zu
beteiligenden Dienststellen auf kommunaler, staatlicher und Bundesebene.
Nahezu die ganze Klaviatur des Infektionsschutzrechts wird bespielt. Unsere Arbeit folgt dabei den ehernen Grundsätzen vom Vorrang und vom Vorbehalt des Gesetzes.
Den Maßnahmen liegt immer auch eine Abwägung zwischen Interessen des Einzelnen und Interessen der Gesellschaft zugrunde.
Freiheitsinteressen des Einzelnen treten im Sinne eines wirksamen und umfassenden Gesundheitsschutzes der gesamten Bevölkerung zurück.
So hält es übrigens auch der Freistaat Sachsen, der auf der Grundlage desInfektionsschutzgesetzes u. a. die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom
31. März 2020 (SächsCoronaSchVO) und die SächsischeCorona-Quarantäne-Verordnung vom 9. April 2020 (SächsCoronaQuarVO) erlassen hat.
Sollten Sie Fragen zu den vom Freistaat erlassenen Vorschriften undMaßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des SächsischenStaatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Den Kontakt und weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/.

Mit freundlichen Grüßen
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