Durch die Corona-Krise hat in vielen Unternehmen die Nachfrage stark nachgelassen. Die Unternehmen könnten nun einen Teil ihrer Mitarbeiter entlassen, um die Kosten zu senken. Doch glücklicherweise gibt es Kurzarbeit, um das zu verhindern. Wie das Modell Kurzarbeit funktioniert, erklären wir in diesem Video.
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Du darfst dieses Erklärvideo gerne für eigene Zwecke verwenden und z.B. in Präsentationen, Websites oder Blogs einbinden. Voraussetzung ist, dass du uns namentlich nennst (youknow) und auf unsere Website verlinkst (https://you-know.de).
Noch nie haben deutsche Unternehmen für so viele Mitarbeitende Kurzarbeit angemeldet wie in der Corona-Krise. Was Kurzarbeit für Mitarbeitende bedeutet, erfahren Sie jetzt. In einer Krise wie der Corona-Pandemie kann sich die Auftragslage eines Unternehmens schnell verschlechtern. Waren vorher alle Mitarbeitenden in Vollzeit gefragt, reicht dem Unternehmen nun auch weniger Arbeitszeit, um die Aufträge zu erfüllen. Darauf kann das Unternehmen reagieren, indem es bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anmeldet. Damit ist es dem Unternehmen möglich, seine Mitarbeitenden übergangsweise kürzer arbeiten zu lassen. Und so Kosten zu sparen. Für die Mitarbeitenden bedeutet das weniger Gehalt. Doch ihren Verlust gleicht die Bundesagentur für Arbeit teilweise aus. Denn sie übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge und zahlt allen Betroffenen ein Kurzarbeitergeld in Höhe von mindestens 60 Prozent des Nettoverlustes oder – im Fall von Eltern – 67 Prozent. Falls ein Unternehmen die Arbeitszeit und das Gehalt um mindestens 50 Prozent gekürzt hat, erhöht sie diesen Beitrag ab dem vierten Monat auf 70 oder 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 oder 87 Prozent. Ein Rechenbeispiel: Eine angestellte Person ohne Kind verdient netto 2.400 € im Monat. Ihre Arbeitszeit verkürzt sich um 40 Prozent und ihr Gehalt sinkt auf 1.440 €. Nun kommt ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des Verlustes dazu, also 576 €. Damit bleibt ein Gehalt von 2016 € und der Verlust reduziert sich auf 16 Prozent. Die Lohnlücke wird durch Kurzarbeitergeld also klein gehalten. Und wer kann und möchte, darf sie auch ganz schließen – zum Beispiel mit einem Nebenjob. Denn dank neuer Beschlüsse ist es Kurzarbeitenden erlaubt, ohne Abzüge dazuverdienen. Bis zur Höhe des alten Monatseinkommens.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/kurzarbeit-datenrecherche-101.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/corona-kurzarbeit-konjunktur-kommentar-1.4893548
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-kurzarbeit-mehrwertsteuer-1.4885782
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kurzarbeit-bedeutung-ablauf-fragen-tipps-1.4859488
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Noch nie haben deutsche Unternehmen für so viele Mitarbeitende Kurzarbeit angemeldet wie in der Corona-Krise. Was Kurzarbeit für Mitarbeitende bedeutet, erfahren Sie jetzt. In einer Krise wie der Corona-Pandemie kann sich die Auftragslage eines Unternehmens schnell verschlechtern. Waren vorher alle Mitarbeitenden in Vollzeit gefragt, reicht dem Unternehmen nun auch weniger Arbeitszeit, um die Aufträge zu erfüllen. Darauf kann das Unternehmen reagieren, indem es bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anmeldet. Damit ist es dem Unternehmen möglich, seine Mitarbeitenden übergangsweise kürzer arbeiten zu lassen. Und so Kosten zu sparen. Für die Mitarbeitenden bedeutet das weniger Gehalt. Doch ihren Verlust gleicht die Bundesagentur für Arbeit teilweise aus. Denn sie übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge und zahlt allen Betroffenen ein Kurzarbeitergeld in Höhe von mindestens 60 Prozent des Nettoverlustes oder – im Fall von Eltern – 67 Prozent. Falls ein Unternehmen die Arbeitszeit und das Gehalt um mindestens 50 Prozent gekürzt hat, erhöht sie diesen Beitrag ab dem vierten Monat auf 70 oder 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 oder 87 Prozent. Ein Rechenbeispiel: Eine angestellte Person ohne Kind verdient netto 2.400 € im Monat. Ihre Arbeitszeit verkürzt sich um 40 Prozent und ihr Gehalt sinkt auf 1.440 €. Nun kommt ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des Verlustes dazu, also 576 €. Damit bleibt ein Gehalt von 2016 € und der Verlust reduziert sich auf 16 Prozent. Die Lohnlücke wird durch Kurzarbeitergeld also klein gehalten. Und wer kann und möchte, darf sie auch ganz schließen – zum Beispiel mit einem Nebenjob. Denn dank neuer Beschlüsse ist es Kurzarbeitenden erlaubt, ohne Abzüge dazuverdienen. Bis zur Höhe des alten Monatseinkommens.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/kurzarbeit-datenrecherche-101.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/corona-kurzarbeit-konjunktur-kommentar-1.4893548
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-kurzarbeit-mehrwertsteuer-1.4885782
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kurzarbeit-bedeutung-ablauf-fragen-tipps-1.4859488
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